Die Corona-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) ist am 16.12.2020 in Kraft getreten. Hiernach können Personen, die über 60 Jahre alt sind und Menschen mit bestimmten – in der Verordnung aufgelisteten - Vorerkrankungen im Dezember drei FFP2-Schutzmasken kostenlos und ab Januar 2021 jeweils insgesamt zwölf weitere Masken gegen eine Eigenbeteiligung in der Apotheke erhalten. In den rechtlichen Informationen der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft, Bundesverband e.V. unter Ziffer 12. erfahren Sie mehr.
Quelle: https://www.dmsg.de/multiple-s…rend-der-corona-pandemie/