In seiner Sitzung am 20. August 2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für den im Januar 2020 neu zugelassenen Wirkstoff Siponimod keinen Zusatznutzen beschlossen. In der "frühen Nutzenbewertung" nach Arzneimittelneuordnungsgesetz zeigte sich im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie in beiden bewerteten Patientengruppen kein Vorteil gegenüber der Vergleichstherapie.
Quelle: https://www.dmsg.de/multiple-s…s-mit-aktiver-erkrankung/