Obwohl noch keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorliegt, geht die Kassenärztliche Bundesvereinigung davon aus, dass eine Auffrischungsimpfung durch die Vertragsärzte durchgeführt und abgerechnet werden kann. Die Corona- Impfverordnung wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist damit ab heute in Kraft.
Quelle: https://www.dmsg.de/multiple-s…b4ce58baee2b65aecb99caac0