Welche Patientenrechte haben Menschen mit MS? Über dieses Thema informiert die neue Rechtsbroschüre der DMSG An Multiple Sklerose erkrankte Menschen bzw. deren Angehörige stehen in regelmäßigem Austausch zu Behandlern, wie z. B. Ärzten und Therapeuten, die Sie im Rahmen der Behandlungen und Therapien und unterstützen. Im Rahmen dessen schließen Sie mit jedem Behandler einen Vertrag, den so genannten Behandlungsvertrag. Der Behandlungsvertrag wurde erstmals 2013 durch das „Gesetz zur Verbesserung der Patientenrechte“ in das Bürgerliche Gesetzbuch ausdrücklich aufgenommen. Das Patientenrechtegesetz hatte insbesondere zum Ziel, Transparenz zu schaffen und die Rechtssicherheit der Patienten zu stärken. Die DMSG-Broschüre Patientenrechte für MS-Erkrankte gibt Ihnen einen Einblick in die rechtliche Einordnung Ihrer Behandlung und informiert Sie über Ihre Patientenrechte, insbesondere bei Behandlungsfehlern. Zur Arzneimittelhaftung und der elektronischen Patientenakte (ePA) gibt die Broschüre genauso einen Überblick, wie sie Links zu weiterführenden Informationen und nützlichen Adressen bietet.
Quelle: https://www.dmsg.de/news/detai…ltiple-sklerose-erkrankte