Der Gemeinsame Bundesausschuss hat für weitere komplexe, schwer therapierbare Erkrankungen die Anforderungen an eine ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) konkretisiert: für Multiple Sklerose sowie für Knochen- und Weichteiltumoren. Ziel der ASV ist es, die benötigten Fachdisziplinen eng zu verzahnen und so den Patienten die bestmögliche Versorgung anzubieten. Die Patientenvertretung, zu der auch die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Bundesverband e.V. gehört, begrüßt die Entscheidung.
Quelle: https://www.dmsg.de/news/detai…ltipler-sklerose-moeglich