Neue Regelungen zur Verordnung von medizinischem Cannabis – viel hat sich gegenüber 2017 nicht geändert!

  • 2017 hat der Gesetzgeber Versicherten mit bestimmten Voraussetzungen die Versorgung mit Cannabisarzneimitteln erleichtert. Damit auch Praxiserfahrungen in der Versorgung von Cannabis-Produkten Berücksichtigung finden, wurde von 2017 bis 2022 eine Begleiterhebung zum Einsatz von Cannabis vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte durchgeführt. Auf deren Grundlage hat nun der Gemeinsame-Bundesausschuss (G-BA) die Regelungen zur Verordnung aktualisiert. Dabei war besonders abzuwägen, dass schwerkranken Menschen eine zusätzliche Therapieoption ermöglicht werden sollte und gleichzeitig auch die notwendige Arzneimitteltherapiesicherheit, sprich der Patientenschutz zu berücksichtigen war.

    Quelle: https://www.dmsg.de/news/detai…eber-2017-nicht-geaendert