Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 dürfen über den 30.9.2020 hinaus bis zum Jahresende den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro für die Inanspruchnahme anderer Hilfen einsetzen.Ferner darf der nicht verbrauchte Entlastungsbetrag ebenfalls bis zum 31.12.2020 übertragen werden.
Quelle: https://www.dmsg.de/multiple-s…versicherung-beschlossen/