Aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens sind seit dem 02.11.2020 zahlreiche Sonderregelungen, die bereits im Frühjahr aufgrund der Corona-Pandemie galten, wieder in Kraft. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dies am 30.10.2020 beschlossen. Die Sonderregelungen sollen zunächst bis zum 31.1.2021 gelten. Die bereits zuvor geltenden Sonderregelungen (z.B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne Praxisbesuch) gelten weiter. Der Bundesverband der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft berichtet:
Quelle: https://www.dmsg.de/multiple-s…-von-sonderregelungen-bi/